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   VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15   

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https://dejure.org/2015,26541
VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15 (https://dejure.org/2015,26541)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 14.09.2015 - Lv 5/15 (https://dejure.org/2015,26541)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 14. September 2015 - Lv 5/15 (https://dejure.org/2015,26541)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15
    Objektiv willkürlich ist eine richterliche Entscheidung dann, wenn sie sachlich unhaltbar und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist, also eine "krasse Fehlentscheidung" (BVerfGE 89, 1, 14) vorliegt, und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (Sachs/Degenhart, GG, 7.Aufl. Art. 103 Rdn. 30, Art. 3 Rdn. 123 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15
    Das kann - unter anderem - auch dann der Fall sein, wenn prozessuale Erklärungen allein nach ihrem Wortlaut und wider jeden vernünftigen Sinn verfahrensrechtlichen Vorgehens ausgelegt werden (BVerfGE 88, 118).
  • BFH, 30.08.2010 - VII B 48/10

    Keine Aussetzung der Vollziehung einer Zahlungsaufforderung aufgrund eines

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15
    Die Ankündigung der Vollstreckung ist als rein informationelles Handeln gleichfalls der - insoweit zutreffend durch die Steuerbehörde und möglicherweise auch durch das Finanzgericht erfolgten - Auslegung bedürftig und hätte als solche mangels Regelungswirkung von der Beschwerdeführerin ohnehin nicht angegriffen werden können (BFH Urt.v. 30.08.2010 VII B 48/10 juris).
  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15
    Das ist sie erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer offensichtlich einschlägigen Norm in nicht mehr verständlicher Weise missdeutet worden ist (SVerfGH Beschl.v.19.03.2004 Lv 4/03).
  • BFH, 06.02.1979 - VII R 82/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Streitwert - Unzulässiges Rechtsmittel

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15
    Die eine solche Interpretation leitenden, § 133 BGB zu entnehmenden Grundsätze verlangen, dass auch bei einer scheinbar eindeutigen Bezeichnung einer Anträge stellenden oder klagenden Partei nicht der "Buchstabe" der Erklärung den Ausschlag geben darf, sondern der in ihr verkörperte Wille unter Berücksichtigung sämtlicher erkennbaren Umstände zu erforschen ist (BFH BStBl II 1979, 374 zur Bezeichnung eines Rechtsmittels).
  • BFH, 08.01.1991 - VII R 61/88

    Auslegung der in der Klageschrift notwendigen Bezeichnung des Klägers

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15
    7 belastenden Haftungsbescheid als Klage ausschließlich des Geschäftsführers persönlich ausgelegt, obwohl sie auf dem Briefbogen der GmbH und mit dem GmbH-Zusatz unter der Unterschrift erhoben, das Personalpronomen "wir" dem Prädikat "erheben Klage" vorangestellt und in der Klageschrift die GmbH als Klägerin bezeichnet war (BFH Urt.v. 08.01.1991 VII R 61/88 - juris).
  • VerfGH Saarland, 09.04.2010 - Lv 8/09

    Vereinbarkeit einer Durchführung eines schriftlichen Verfahrens ohne Durchführung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15
    Das Grundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren - das die Verfassung des Saarlandes durch Art. 60 Abs. 1 SVerf gewährleistet und dessen Gehalt der Verbürgung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK entspricht - ist verletzt, wenn ein Gericht sein prozessuales Vorgehen nicht so gestaltet, wie die Beteiligten es auf der Grundlage der maßgeblichen Vorschriften der Verfahrensordnung von ihm erwarten dürfen (SVerfGH Beschl.v. 09.04.2010 - Lv 8/09).
  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Das ist sie insbesondere erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer offensichtlich einschlägigen Norm in nicht mehr verständlicher Weise missdeutet worden ist (siehe zum Vorstehenden SVerfGH, Beschl. v. 19.3.2004 Lv 4/03; v. 14.2.2015 - Lv 5/15).

    Sie sind es nur dann, wenn grundlegende, in den Vorschriften der maßgeblichen Verfahrensordnung zum Ausdruck kommende rechtsstaatliche Prinzipien verkannt worden sind (SVerfGH, Beschl. v. 14.2.2015 - Lv 5/15).

    Die richterliche Auseinandersetzung mit seinem Vorbringen muss jedoch wenigstens andeutungsweise oder inzident ergeben, dass die zentrale Rechtfertigung seines Anliegens - bei objektiver Betrachtung - bedacht worden ist (SVerfGH, Beschl. v. 14.2.2015 - Lv 5/15).

  • VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20
    Das ist sie insbesondere erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer offensichtlich einschlägigen Norm in nicht mehr verständlicher Weise missdeutet worden ist (siehe zum Vorstehenden SVerfGH, Beschl. v. 19.3.2004 - Lv 4/03; v. 14.2.2015 - Lv 5/15).

    Sie sind es nur dann, wenn grundlegende, in den Vorschriften der maßgeblichen Verfahrensordnung zum Ausdruck kommende rechtsstaatliche Prinzipien verkannt worden sind (SVerfGH, Beschl. v. 14.2.2015 - Lv 5/15).

  • VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    Hinzu kommt, dass sich insbesondere der Anspruch auf Schutz vor objektiv willkürlichen richterlichen Entscheidungen, auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren und auf Gewährung rechtlichen Gehörs inhaltlich überschneiden und nicht trennscharf voneinander abgrenzen lassen (vgl. VerfGH, Beschl. v.14.9.2015, Lv 5/15).

    Das ist sie erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer offensichtlich ein- schlägigen Norm in nicht mehr verständlicher Weise missdeutet worden ist (SVerfGH Beschl.v.14.09.2015 Lv 5/15).

  • VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17

    Jobcenter stellt wegen Vermieters Mietzahlung ein: Kündigung wegen

    Unter diesem Gesichtspunkt betraf die hypothetische Frage, wie lange ein Widerspruchsverfahren gedauert hätte, keinen Aspekt, den eine das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin wahrende richterliche Auseinandersetzung mit der zentralen Rechtfertigung ihres Anliegens besonders - bedenken musste (vgl. VerfGH, Beschl. v. 14.02.2015 - Lv 5/15).
  • VG Saarlouis, 22.09.2016 - 6 K 493/15

    Gebührenpflicht bei ungerechtfertigter Alarmierung der Polizei

    Bei einem ähnlich gelagerten Fall, bei dem der Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes durch Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Az. Lv 5/15, aufgehoben worden sei, sei erkennbar geworden, dass die Behörde nicht wahllos und damit willkürlich Personen für die Durchsetzung ihrer Ansprüche in Anspruch nehmen könne.

    Ebenso wenig verfängt der unter Hinweis auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 14.09.2015, Az. Lv 5/15, erfolgte Einwand des Klägers, die Behörde dürfe nicht wahllos Personen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche heranziehen.

  • VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
    Das ist sie erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer offensichtlich einschlägigen Norm in nicht mehr verständlicher Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewandt worden ist (st. Rspr. vgl. SVerfGH, Beschl. v. 14.09.2015 - Lv 5/15 und v. 19.4.2016 - Lv 12/14; BVerfG, Beschl. v. 26.5.1993 - 1 BvR 208/93 - BVerfGE 89, 1-14; Beschl. v. 24.9.2014 - 2 BvR 2782/10 - juris).
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